Arbeitsrecht
Auf dem Gebiet des Arbeits- und Dienstvertragsrechts vertreten wir vorwiegend Unternehmen und Arbeitnehmer aus dem Management gerichtlich und außergerichtlich. Wir verstehen uns als Partner von Personalabteilungen und geben unser Fachwissen im Rahmen von In-House-Schulungen und Seminarveranstaltungen weiter. Wir beraten - vorwiegend brachenbezogen - mit dem Ziel, arbeitsrechtliche Konflikte nach Möglichkeit ohne arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen zu lösen.
Die folgende Übersicht bietet einen Auszug aus unserem Leistungsspektrum:
- Gestaltung von Arbeits- und Anstellungsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
- Vorbereitung und Formulierung von Abmahnungen und Kündigungen
- Klärung betriebsverfassungsrechtlicher Fragen
- Gestaltung von Abfindungslösungen (Sperrzeit, Arbeitslosengeld, Urlaubsabgeltung, Wettbewerbsverbot, Arbeitszeugnis)
- Gestaltung von Vergütungsvereinbarungen (Provisionen, Gratifikationen, Zielvereinbarungen)
- Gestaltung von betrieblichen Geheimhaltungsvereinbarungen unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen
- Vermeidung von Nachteilen im Zusammenhang mit Krankheitsfällen, Urlaub und Mutterschutz
- Beratung bei Schadensereignissen im Arbeitsverhältnis
- Umsetzung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Unternehmen (Belehrung von Mitarbeitern nach dem BDSG, Information des Datenschutzbeauftragten usw.)
- Prozessführung vor dem Arbeitsgericht (Kündigungsschutzverfahren, Beschlussverfahren und einstweiliger Rechtsschutz)
- Vorbereitung und Durchführung arbeitsrechtlicher Projekte wie Restrukturierungen, Start-up-Beratung und betriebliche Altersversorgung
