Baurecht
Die Verwirklichung von Bauvorhaben stellt stets einen komplexen und vielschichtigen Vorgang dar. Von der Planung über die Vertragsgestaltung, die Regelung der rechtlichen Beziehungen der am Bau Beteiligten, die Fälligkeit von Leistungen und Zahlungen, die Abnahme der erbrachten Bauleistungen bis zur Gewährleistung und Überwachung von Verjährungsfristen – stets sind Sachverhalte rechtlich zu gestalten und zu beurteilen sowie Entscheidungen von rechtlicher Relevanz zu treffen.
Unsere im Baurecht tätigen Anwälte verfügen über eine jahrzehntelange Erfahrung in diesem Bereich. Sie kooperieren mit Rechtsabteilungen verschiedener großer deutscher Bauunternehmen, auch im Bereich Haustechnik. Sie sind Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht.
Wir beraten punktuell in einzelnen Rechtsfragen, betreuen aber auch komplette Bauvorhaben im Rahmen unserer Baurechtlichen Projektbegleitung. Wir sind sowohl in gerichtlichen Auseinandersetzungen wie auch in Konfliktlösungsverfahren wie Schlichtungs-, Mediations- und schiedsgerichtlichen Verfahren tätig. Wir bemühen uns im Interesse unserer Mandanten um Prozessvermeidung. Rechtsanwalt Engellandt ist in die Liste der Schlichter und Schiedsrichter der Arbeitsgemeinschaft für privates Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) eingetragen.
Wir sind bei zahlreichen namhaften Projekten beratend oder gestaltend tätig. Eine Auswahl finden sie hier.
Der Bereich Bau- und Architektenrecht umfasst unter anderem folgende Tätigkeitsfelder:
- Entwurf, Ausarbeitung und Prüfung sämtlicher Vertragsunterlagen (GU-/GÜ-Verträge, Angebotsschreiben, Leistungsverzeichnisse, Nachunternehmerverträge u. a.)
- Erledigung des gesamten baubezogenen Schriftverkehrs (Sicherheiten, Bürgschaften, Bedenkenanmeldungen, Behinderungsanzeigen u. a.)
- baurechtliche Projektbegleitung aus einem Guss
- Bauorganisation und Durchführung von Abnahmen
- selbständige Beweisverfahren
- Durchsetzung begründeter und Abwehr unbegründeter Vergütungsforderungen
- Nachtragsmanagement
- Beratung und Begleitung in Vergabeverfahren
- Krisenmanagement (Leistungsstörungen, Einstellung von Bauvorhaben u. a.)
- Beratung und Vertretung in architektenrechtlichen Fragen einschließlich HOAI
- Durchsetzung begründeter und Abwehr unbegründeter Gewährleistungsansprüche
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