Baurechtliche Projektbegleitung
Häufig wird Rechtsrat in Anspruch genommen, wenn der Bauablauf bereits zu rechtlichen Auseinandersetzungen geführt hat oder im Nachhinein rechtlich bewertet werden soll. Der rechtliche Berater befasst sich dann mit einem in der Vergangenheit bereits abgeschlossenen Vorgang und beurteilt dessen rechtliche Relevanz. Gestaltende Eingriffe, die den Mandanten vor Schaden bewahren und dessen rechtliche Situation optimieren, sind zu diesem Zeitpunkt nur noch selten - häufig überhaupt nicht mehr - möglich.
Wir gehen einen anderen Weg:
Im Rahmen unseres juristischen Baumanagements begleiten wir das Bauvorhaben von Anfang an. Unsere Tätigkeit beginnt mit der Gestaltung der erforderlichen Verträge auf allen Ebenen (ARGE-Gesellschaftsverträge, Generalunternehmer-/Generalübernehmerverträge, Nachunternehmerverträge u. a.). So können bereits Leistungsverzeichnisse und Verträge optimal gestaltet werden. Nicht selten entstehen Streitigkeiten aus missverständlichen oder unvollständigen Leistungsverzeichnissen. Auf rechtliche Probleme, die während der Leistungsphase auftreten, kann unmittelbar und zeitnah reagiert werden. Für spätere Ansprüche notwendige Fakten können geschaffen und die erforderlichen Dokumentationen erstellt werden. Die Geltendmachung eines Verzögerungsschadens gelingt nur, wenn bereits während der Bauphase Grund und Verantwortlichkeit der Verzögerung beweiskräftig dokumentiert werden. Nur so können in einem etwaigen späteren Rechtsstreit die Verantwortung für eingetretene Verzögerungen und der darauf beruhende Schaden nachgewiesen werden. Schnelles und gezieltes Eingreifen führt dazu, bevorstehende oder eingetretene Bauverzögerungen ganz zu vermeiden.
Den Mandanten bieten wir für diese Tätigkeit einen überschaubaren und flexiblen Kostenrahmen. Je nach Art und Umfang des Bauvorhabens kann die Abrechnung auf Stundenhonorarbasis oder nach vereinbarten Pauschalpreisen erfolgen. So sind die Beratungskosten planbar und können bereits bei der Kalkulation der Baukosten berücksichtigt werden.
Durch die baubegleitende Beratung und Gestaltung können Probleme rechtzeitig erkannt und behoben werden. Damit verringert sich die Gefahr späterer rechtlicher Auseinandersetzungen.
