Kartellrecht
Das Kartellrecht spielt für Unternehmen heute in vielerlei Hinsicht eine erhebliche Rolle und wird auch immer mehr im Alltagsgeschäft relevant – bei Kooperationen mit Wettbewerbern, beim Zusammenschluss mit anderen Unternehmen, bei der Gestaltung von Vertriebsverträgen oder auch beim Streit zwischen Geschäftspartnern über bestimmte Handelspraktiken. Vor diesem Hintergrund erstreckt sich unsere kartellrechtliche Beratung von der Transaktionsberatung über die Begutachtung von Einzelfragen bis zur streitigen Vertretung vor Gericht und Behörden.
In diesem Umfeld sind wir mit folgenden Schwerpunkten beratend tätig:
Kartellrechtliches Compliance-Audit
Gegenstand eines kartellrechtlichen Compliance-Audit ist die vorbeugende Beratung zur Befolgung der kartellrechtlichen Vorschriften. Hierbei geht es um die Erfassung und Beurteilung derjenigen Geschäftsvorfälle, die für ein Unternehmen kartellrechtliche Risiken darstellen können. Mit dem kartellrechtlichen Compliance-Audit soll somit systematisch sichergestellt werden, dass das Unternehmen mit kartellrechtlichen Vorgaben in Einklang wirtschaftet und Kartellverstöße vermeidet, die für das Unternehmen ein großes finanzielles Risiko darstellen können (Bußgelder von Seiten der Kartellbehörden sowie Beseitigungs-, Unterlassung- und Schadensersatzansprüche von geschädigten Marktteilnehmern).
Das kartellrechtliche Compliance-Audit mündet im sogenannten Legal Compliance Report, der die relevanten Geschäftsvorfälle systematisch erfasst, Auffälligkeiten aufdeckt und Handlungsanweisungen gibt. Dies führt zur Entlastung der Geschäftsführung.
Vertragsprüfung
Die Rechtswirksamkeit von wichtigen Verträgen bestimmt den Wert eines Unternehmens. Verträge werden insbesondere dann genauer geprüft, wenn das Unternehmen gekauft werden soll, sich ein Investor an ihm beteiligen will oder der Börsengang bevorsteht. Mit einer unwirksamen Klausel lässt sich ein für das Unternehmen relevanter Vertrag zu Fall bringen. In diesem Zusammenhang prüfen wir unternehmensrelevante Verträge im Hinblick auf ihre kartellrechtliche Wirksamkeit. Das Ergebnis der Prüfung fließt ebenfalls wiederum in den sogenannten Legal Compliance Report ein, der das Prüfergebnis systematisch zusammenfasst und die Geschäftsleitung enthaftet.
Zivilrechtliche Klagen
Wir vertreten Unternehmen im Rahmen der Führung von kartellrechtlichen Aktiv- und Passivprozessen auf Unterlassung, Belieferung und Schadensersatz.
Betreuung von Marktbeherrschern
Bei Unternehmen, die auf einem relevanten Markt eine marktbeherrschende Stellung innehaben, ist es jedenfalls ab einer gewissen Größe üblich, Geschäftsentwicklungen und Strategien daraufhin zu prüfen, ob sie unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten zulässig und auf lange Sicht durchzuhalten sind. Auch einzelne Geschäftspraktiken müssen kartellrechtlich geprüft werden, insbesondere wenn sich Wettbewerber, Abnehmer oder Lieferanten bei den Unternehmen oder Kartellbehörden beschweren.
Verteidigung gegen Marktbeherrscher
Wir beraten Unternehmen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen marktbeherrschende Unternehmen im Hinblick auf das Missbrauchsverbot (Behinderungs- und Diskriminierungsverbot).
Fusionskontrolle
Im Rahmen der Gründung oder des Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen ist oftmals zu prüfen, ob und in welchen Ländern der Zusammenschluss anmeldepflichtig ist. In diesem Zusammenhang koordinieren wir die Anmeldungen in den verschiedenen Ländern, bereiten den Entwurf der Anmeldungen zur Kommission oder dem Bundeskartellamt vor und begleiten den Mandanten im Anmeldeverfahren. Bei einer Untersagung ist ebenfalls eine Klage in Betracht zu ziehen.
Strukturierung von Vertriebssystemen
Der Aufbau von Vertriebssystemen ist langwierig und kostenintensiv und stellt einen erheblichen Wert des Unternehmens dar. Hier gilt es, bereits frühzeitig Verstöße des Vertriebssystems gegen Kartellverbote zu vermeiden und die Vertriebsstruktur des Unternehmens damit auf eine sichere Grundlage zu stellen.
