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Kartellrecht

Das Kartellrecht spielt für Unternehmen heute in vielerlei Hinsicht eine erhebliche Rolle und wird auch immer mehr im Alltagsgeschäft relevant – bei Kooperationen mit Wettbewerbern, beim Zusammenschluss mit anderen Unternehmen, bei der Gestaltung von Vertriebsverträgen oder auch beim Streit zwischen Geschäftspartnern über bestimmte Handelspraktiken. Vor diesem Hintergrund erstreckt sich unsere kartellrechtliche Beratung von der Transaktionsberatung über die Begutachtung von Einzelfragen bis zur streitigen Vertretung vor Gericht und Behörden.

In diesem Umfeld sind wir mit folgenden Schwerpunkten beratend tätig:

Vertragsprüfung

Die Rechtswirksamkeit von wichtigen Verträgen bestimmt den Wert eines Unternehmens. Verträge werden insbesondere dann genauer geprüft, wenn das Unternehmen gekauft werden soll, sich ein Investor an ihm beteiligen will oder der Börsengang bevorsteht. Mit einer unwirksamen Klausel lässt sich ein für das Unternehmen relevanter Vertrag zu Fall bringen. In diesem Zusammenhang prüfen wir unternehmensrelevante Verträge im Hinblick auf ihre kartellrechtliche Wirksamkeit.

Strukturierung von Vertriebssystemen

Der Aufbau von Vertriebssystemen ist langwierig und kostenintensiv und stellt einen erheblichen Wert des Unternehmens dar. Hier gilt es, bereits frühzeitig Verstöße des Vertriebssystems gegen Kartellverbote zu vermeiden und die Vertriebsstruktur des Unternehmens damit auf eine sichere Grundlage zu stellen.

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