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Steuerrecht

Die rechtliche Beratung und Gestaltung erfolgt regelmäßig vor dem Hintergrund komplexer steuerrechtlicher Rahmenbedingungen. Die zuverlässige und effektive anwaltliche Tätigkeit setzt daher fundierte Kenntnisse des Steuerrechts voraus. Der Dialog mit unseren erfahrenen Fachanwälten für Steuerrecht gewährleistet, dass die steuerrechtlichen Reflexe bei der Beratung und Gestaltung Berücksichtigung finden und optimierte und zukunftssichere ganzheitliche Lösungen aus einer Hand erarbeitet werden können.

Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie kompetent in steuerrechtlichen Verfahren vor den Finanzbehörden und der Finanzgerichtsbarkeit. Wir prüfen Steuerbescheide und verhandeln mit den Steuerbehörden.

Die folgende Übersicht bietet einen Auszug aus unserem Leistungsspektrum

  • Prüfung von Steuer- und Einspruchsbescheiden
  • Erstellung von Gutachten zu Einzelfragen des materiellen Steuerrechts
  • Vertretung in Einspruchsverfahren vor den Finanzbehörden
  • Prozessvertretung in finanz- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren
  • Abwehr unberechtigter steuerrechtlicher Haftungsansprüche gegenüber Geschäftsführern und/oder Vorständen
  • Verhandlungen mit den Finanzbehörden bspw. zur Herbeiführung verbindlicher Auskünfte und tatsächlicher Verständigungen
  • Verteidigung in Steuerstrafverfahren
  • Prüfung der Möglichkeiten sowie gegebenenfalls Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige

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