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Immobilienrecht

Erwerb und Veräußerung von Immobilien, deren Errichtung oder Veränderung sind komplexe Vorgänge, bei denen vielfältige Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind. Wirtschaftliche Belange und Renditegesichtspunkte spielen eine wichtige Rolle im Bauträgergeschäft. Beim Erwerb vom Bauträger sind Werkvertrags- und Wohnungseigentumsrecht miteinander verzahnt. Vieles ist nicht abschließend geregelt. Wir beraten und vertreten bundesweit tätige Unternehmen in allen Fragen rund um die Immobilie, gleich ob Nutzung oder Vermarktung. Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in diesem Bereich.

Hier ein Auszug aus unserem Tätigkeitsbereich:

  • Gestaltung von Kauf- und sonstigen Erwerbsverträgen
  • Gestaltung von Nutzungsvereinbarungen
  • Formulierung von Bauträgerverträgen
  • Begleitung von Bauträgervorhaben
  • Vertretung und Beratung im Rechtsverhältnis Bauträger / Erwerber
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Wahrnehmung der Rechte der WEG-Hausverwaltung

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