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Telekommunikationsrecht

Seit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes begleiten wir von der ersten Stunde an Unternehmen in allen Fragen der Regulierung, Interconnection und Lizenzerteilung. Angefangen von der Beratung und Betreuung bei den ersten Zusammenschaltungsvereinbarungen mit der Deutsche Telekom deckt unser Beratungsspektrum alle Bereiche des Telekommunikationsrechtes ab.

Projektbezogene Beratung in Abstimmung und im Zusammenwirken mit allen Abteilungen unserer Mandanten ist unabdingbare Voraussetzung einer erfolgreichen Tätigkeit. Hierbei gilt es insbesondere, die Beratung über den rein rechtlichen Bereich hinaus in das wirtschaftliche und technische Umfeld einzubetten. Wir helfen unseren Mandanten, Ihre Projekte und Produkte schnell und effizient zu realisieren.

Die folgende Übersicht bietet einen Auszug aus unserem Beratungsumfeld

  • TKG 2021/TTDSG
  • Beratung und Betreuung bei Interconnection-Verträgen
  • Fakturierungs- und Inkassoverträge
  • Recht der Regulierung
  • Carrier-to-Carrier-Verträge
  • Ausgestaltung von Verträgen über Carrierfestverbindungen
  • Zusammenschaltungsanordnungen
  • Ausgestaltung von Collocation/Housing-Verträgen
  • Beratung bei Billing-Verträgen
  • Prüfung und Ausgestaltung weiterer besonderer Netzzugänge
  • Entwurf von Service-Level-Agreements

Eine umfassende Beratung bei der Ausgestaltung von Verträgen setzt in diesem Beratungsumfeld in besonderem Maße auch ein technisches Verständnis der Zusammenhänge voraus. Dies bietet die Gewähr für eine schnelle Kommunikation, eine zügige Ermittlung und rechtliche Umsetzung der mit einem Projekt verfolgten Ziele.

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