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Alles für den Sport

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SPORTVEREINE & EXTERNE KAPITALGESELLSCHAFTEN

  • Vertretung in Verfahren vor Verbandsgerichten, Schiedsgerichten und staatlichen Gerichten, z. B. in Lizenzierungsangelegenheiten
  • Rechtliche Beratung bei der Ausgliederung von Vereinsabteilungen in Kapitalgesellschaften
  • Gestaltung von Musterarbeitsverträgen
  • Gestaltung von Sponsoringverträgen
  • Gestaltung von Naming-Right-Verträgen usw.
  • Ticket Compliance und Ticket Enforcement

PROFISPORTLER

  • Rechtliche und steuerliche Beratung beim Aushandeln, der Gestaltung und dem Abschluss von Arbeits-, Sponsoren- und Werbeverträgen
  • Transferberatung bei Vereinswechseln
  • Laufbahnbetreuung und Karriereplanung
  • Vertretung in Verfahren vor Verbandsgerichten, Schiedsgerichten und staatlichen Gerichten, insbesondere Arbeitsgerichten
  • Übernahme sonstiger Rechtsangelegenheiten

Verbände

  • Gestaltung und Auslegung von Verbandssatzungen und Verbandsordnungen
  • Gestaltung von Musterarbeitsverträgen
  • Beratung bei der Durchführung von Verbandsstrafverfahren
  • Ticket Compliance und Ticket Enforcement

Sponsoren

  • Gestaltung von Sponsoringverträgen
  • Gestaltung von Naming-Right-Verträgen
  • Beratung bei Störungen des Sponsoringvertrages (z. B. Doping, vorzeitiges Karriereende)

Vermarktungsunternehmen

  • Gestaltung von Vermarktungs- und Werbeverträgen
  • Rechtliche Gestaltung der Nutzung von Persönlichkeitsrechten
  • Rechtliche Beratung bei der Organisation von Sportveranstaltungen

Sportberatungsunternehmen

  •  Gestaltung von Beratungsverträgen
  • Beurteilung rechtlicher Grenzen von Beratungstätigkeiten im Sport
  • Übernahme rechtlicher Anteile der Beratungstätigkeit

Ihre Ansprechpartner

Das Wettbewerbsrecht bewegt sich im Spannungsfeld zwischen kreativem Marketing und den Grenzen zulässigen Verhaltens im Wettstreit der Konkurrenten. In der Entwicklung von intelligenten Werbe- und Marketingstrategien wollen wir die Originalität und den Einfallsreichtum unserer Mandanten unterstützen, ohne rechtliche Risiken zu vernachlässigen. Gemeinsam mit unseren Mandanten beobachten wir den Markt. Wir entwickeln Konzepte zur Verhinderung unzulässigen Wettbewerbs. Die Bearbeitung spezieller kartellrechtlicher Fragestellungen gehört zu unserem Tätigkeitsbereich.

Die Folgende Übersicht bietet einen Auszug aus unserem Leistungsspektrum

  • Beratung von Unternehmen bei der Entwicklung von Werbekonzepten
  • Abwehr unbegründeter und Durchsetzung begründeter wettbewerbsrechtlicher Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz
  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • Prüfung kartellrechtlicher Klauseln in Vertriebs- und Lizenzverträgen

Branchenspezifisch verfügen wir über langjährige Erfahrungen im Zusammenhang mit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes (Sektor spezifische Missbrauchsaufsicht).

Spezialisiert vor allem auf die Branchen Medien, insbesondere Printmedien und Pressevertrieb, Telekommunikation, Energieverträge, Versicherungen und Versandhandel beraten und vertreten wir seit mehr als zwei Jahrzehnten Verbände, namhafte Unternehmen und Vertriebspartner sowie deren Dienstleister im gesamten Bundesgebiet. Unsere Mandanten profitieren von unserem Wissen und unseren Branchenerfahrungen. Wir sind Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Vertriebsrecht e. V. und kooperieren mit dem Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e. V. (Berlin).

Die folgende Übersicht bietet einen Auszug aus unserem Leistungsspektrum:

  • Gestaltung von Vertriebsverträgen
  • Etablierung geeigneter Vertriebsstrukturen
  • Auswahl von geeigneten Vergütungsmodellen (Provisionen)
  • Risikominimierung bei der Wahl des Vertragstypus, Vermeidung von Scheinselbstständigkeit
  • Auswahl geeigneter Verfahren für die Provisionsabrechnung
  • Gestaltung von Saldoanerkenntnissen
  • Schutz von Betriebsgeheimnissen, insbesondere Kundenschutz und Schutz von Kundenbeständen
  • Beratung bei der Gestaltung von Wettbewerbsverboten
  • Errichtung von Kautionskonten im Provisionsgeschäft (Kontokorrentkonten)
  • Abwehr unberechtigter Provisionsansprüche
  • Durchsetzung berechtigter Provisionsansprüche, insbesondere von Teilprovisionsansprüchen
  • Überprüfung von Ausgleichsansprüchen
  • Abwehr und Durchsetzung eines Anspruchs auf den Buchauszug und auf Abrechnung
  • Überprüfung stornierter Provisionen
  • Überprüfung von Cross-Selling-Modellen

Seit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes begleiten wir von der ersten Stunde an Unternehmen in allen Fragen der Regulierung, Interconnection und Lizenzerteilung. Angefangen von der Beratung und Betreuung bei den ersten Zusammenschaltungsvereinbarungen mit der Deutsche Telekom deckt unser Beratungsspektrum alle Bereiche des Telekommunikationsrechtes ab.

Projektbezogene Beratung in Abstimmung und im Zusammenwirken mit allen Abteilungen unserer Mandanten ist unabdingbare Voraussetzung einer erfolgreichen Tätigkeit. Hierbei gilt es insbesondere, die Beratung über den rein rechtlichen Bereich hinaus in das wirtschaftliche und technische Umfeld einzubetten. Wir helfen unseren Mandanten, Ihre Projekte und Produkte schnell und effizient zu realisieren.

Die folgende Übersicht bietet einen Auszug aus unserem Beratungsumfeld

  • TKG 2021/TTDSG
  • Beratung und Betreuung bei Interconnection-Verträgen
  • Fakturierungs- und Inkassoverträge
  • Recht der Regulierung
  • Carrier-to-Carrier-Verträge
  • Ausgestaltung von Verträgen über Carrierfestverbindungen
  • Zusammenschaltungsanordnungen
  • Ausgestaltung von Collocation/Housing-Verträgen
  • Beratung bei Billing-Verträgen
  • Prüfung und Ausgestaltung weiterer besonderer Netzzugänge
  • Entwurf von Service-Level-Agreements

Eine umfassende Beratung bei der Ausgestaltung von Verträgen setzt in diesem Beratungsumfeld in besonderem Maße auch ein technisches Verständnis der Zusammenhänge voraus. Dies bietet die Gewähr für eine schnelle Kommunikation, eine zügige Ermittlung und rechtliche Umsetzung der mit einem Projekt verfolgten Ziele.

Ihr Ansprechpartner

Die rechtliche Beratung und Gestaltung erfolgt regelmäßig vor dem Hintergrund komplexer steuerrechtlicher Rahmenbedingungen. Die zuverlässige und effektive anwaltliche Tätigkeit setzt daher fundierte Kenntnisse des Steuerrechts voraus. Der Dialog mit unseren erfahrenen Fachanwälten für Steuerrecht gewährleistet, dass die steuerrechtlichen Reflexe bei der Beratung und Gestaltung Berücksichtigung finden und optimierte und zukunftssichere ganzheitliche Lösungen aus einer Hand erarbeitet werden können.

Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie kompetent in steuerrechtlichen Verfahren vor den Finanzbehörden und der Finanzgerichtsbarkeit. Wir prüfen Steuerbescheide und verhandeln mit den Steuerbehörden.

Die folgende Übersicht bietet einen Auszug aus unserem Leistungsspektrum

  • Prüfung von Steuer- und Einspruchsbescheiden
  • Erstellung von Gutachten zu Einzelfragen des materiellen Steuerrechts
  • Vertretung in Einspruchsverfahren vor den Finanzbehörden
  • Prozessvertretung in finanz- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren
  • Abwehr unberechtigter steuerrechtlicher Haftungsansprüche gegenüber Geschäftsführern und/oder Vorständen
  • Verhandlungen mit den Finanzbehörden bspw. zur Herbeiführung verbindlicher Auskünfte und tatsächlicher Verständigungen
  • Verteidigung in Steuerstrafverfahren
  • Prüfung der Möglichkeiten sowie gegebenenfalls Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige

Gesetzlich nur in Grundzügen geregelt, verlangt die Beschäftigung mit maklerrechtlichen Fragen einen hohen Grad an Fachwissen und Spezialisierung. Wir sind in der Aus- und Weiterbildung für den größten deutschen Maklerverband tätig. Wir vertreten bundesweit Interessen von Maklern, aber auch von Maklerkunden gerichtlich und außergerichtlich. Wir entwerfen maßgeschneiderte Provisionsvereinbarungen. Unsere Mandanten profitieren von unserer jahrzehntelangen Erfahrung auf diesem Gebiet.

Folgende Tätigkeiten gehören zu diesem Bereich

  • Beratung bei der Gründung von Maklerunternehmen
  • Gestaltung von Maklerverträgen
  • Schulungen und Seminare in allen Bereichen des Maklerrechts
  • gerichtsfeste Formulierungen von Alleinaufträgen, selbständigen Provisionsversprechen und sonstigen Vertragsbedingungen
  • rechtliche Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
  • Abmahnung wettbewerbswidrigen Verhaltens
  • Abwehr unbegründeter Abmahnungen
  • Durchsetzung begründeter Provisionsansprüche
  • rechtssichere Gestaltung von Exposés
  • Abwehr unberechtigter Haftungsansprüche

Das Kartellrecht spielt für Unternehmen heute in vielerlei Hinsicht eine erhebliche Rolle und wird auch immer mehr im Alltagsgeschäft relevant – bei Kooperationen mit Wettbewerbern, beim Zusammenschluss mit anderen Unternehmen, bei der Gestaltung von Vertriebsverträgen oder auch beim Streit zwischen Geschäftspartnern über bestimmte Handelspraktiken. Vor diesem Hintergrund erstreckt sich unsere kartellrechtliche Beratung von der Transaktionsberatung über die Begutachtung von Einzelfragen bis zur streitigen Vertretung vor Gericht und Behörden.

In diesem Umfeld sind wir mit folgenden Schwerpunkten beratend tätig:

Vertragsprüfung

Die Rechtswirksamkeit von wichtigen Verträgen bestimmt den Wert eines Unternehmens. Verträge werden insbesondere dann genauer geprüft, wenn das Unternehmen gekauft werden soll, sich ein Investor an ihm beteiligen will oder der Börsengang bevorsteht. Mit einer unwirksamen Klausel lässt sich ein für das Unternehmen relevanter Vertrag zu Fall bringen. In diesem Zusammenhang prüfen wir unternehmensrelevante Verträge im Hinblick auf ihre kartellrechtliche Wirksamkeit.

Strukturierung von Vertriebssystemen

Der Aufbau von Vertriebssystemen ist langwierig und kostenintensiv und stellt einen erheblichen Wert des Unternehmens dar. Hier gilt es, bereits frühzeitig Verstöße des Vertriebssystems gegen Kartellverbote zu vermeiden und die Vertriebsstruktur des Unternehmens damit auf eine sichere Grundlage zu stellen.

 Ihr Ansprechpartner

Das Internet stellt als das am rasantesten wachsende Kommunikationsmedium der Wirtschaftsgeschichte überhaupt Unternehmen vor weitreichende Herausforderungen. Durch das Internet hat sich der Schritt in die vernetzte Informationsgesellschaft vollzogen. Die elektronische Geschwindigkeit des Internets wirkt dematerialisierend und deterritorialisierend. Sie schafft neue Vermögensgüter, die sich teilweise einer rechtlichen Beurteilung auf Basis der bisherigen Klassifizierungen entziehen. In diesem Wandel entstand und entsteht ein neuer eigenständiger Bereich des Informationsrechts. Daneben ist das Internet aber auch Marktplatz. Die Geschäftswelt der Zukunft ist digital. Immer schneller werdende Varianten des elektronisch vermittelten Warenaustauschs und des elektronischen Zahlungsverkehrs bedürfen sachkundiger rechtlicher Gestaltung.

Wir beraten und vertreten namenhafte nationale und internationale Unternehmen ebenso wie Start-ups im Bereich IT, Digital Business & Cloud bei der Formulierung, Gestaltung und Verfolgung ihrer Ziele und der Umsetzung ihrer Ideen.

Eine projektbezogene Arbeit in Abstimmung und im Zusammenwirken mit allen Abteilungen unserer Mandanten ist hierbei unabdingbare Voraussetzung. Dabei ist die Beratung über den rein rechtlichen Horizont hinaus in das vorhandene wirtschaftliche und technische Umfeld einzubetten. Hierdurch werden Projekte und Produkte schnell, effizient und rechtlich abgesichert realisiert.

Die folgende Übersicht bietet einen Auszug aus unserem Beratungsumfeld:

  • Beratung und Vertragsgestaltung im Bereich IT, Digital Business & Cloud
  • Sicherheit im Datenverkehr
  • elektronische Fernabsatzverträge
  • Werbung im Internet
  • Rechtsverfolgung bei unlauterem Wettbewerb (UWG)
  • Vertragsgestaltung bei Providern und Online-Diensten
  • Entwurf von Server-Housing-Verträgen, SaaS, Wartungsverträgen, Webhosting, Internetzugänge
  • Datenschutz
  • Entwurf Allgemeiner Geschäftsbedingungen
  • Internationale Verträge

Ihr Ansprechpartner

Erwerb und Veräußerung von Immobilien, deren Errichtung oder Veränderung sind komplexe Vorgänge, bei denen vielfältige Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind. Wirtschaftliche Belange und Renditegesichtspunkte spielen eine wichtige Rolle im Bauträgergeschäft. Beim Erwerb vom Bauträger sind Werkvertrags- und Wohnungseigentumsrecht miteinander verzahnt. Vieles ist nicht abschließend geregelt. Wir beraten und vertreten bundesweit tätige Unternehmen in allen Fragen rund um die Immobilie, gleich ob Nutzung oder Vermarktung. Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in diesem Bereich.

Hier ein Auszug aus unserem Tätigkeitsbereich:

  • Gestaltung von Kauf- und sonstigen Erwerbsverträgen
  • Gestaltung von Nutzungsvereinbarungen
  • Formulierung von Bauträgerverträgen
  • Begleitung von Bauträgervorhaben
  • Vertretung und Beratung im Rechtsverhältnis Bauträger / Erwerber
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Wahrnehmung der Rechte der WEG-Hausverwaltung

Gesellschaftsrechtliche Belange zeichnen sich durch ihre Komplexität aus. Wir lösen rechtliche, steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen im Sinne eines Gesamtkonzeptes.

Die folgende Übersicht bietet einen Auszug aus unserem Leistungsspektrum

  • Unternehmenskäufe und -verkäufe (M&A)
  • Gesellschaftsgründungen
  • Restrukturierung von Unternehmensgruppen

Den Bereich Forderungsmanagement/Anwaltsinkasso haben wir in der LDM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gebündelt. Die LDM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (LDM ai) ist spezialisiert auf digitalisiertes Mengeninkasso und Outsourcing-Leistungen im Bereich Kundenservice/Beschwerdemanagement. Mit dieser Kombination verknüpft LDM ai eine effiziente Forderungsbeitreibung mit einer dialogorientierten Kundenansprache zur Erhaltung der Kundenbeziehung. Mit einem Team von juristisch geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und modernsten KI-basierten digitalen Lösungen bietet LDM ai die ideale Ergänzung ihres Forderungsmanagements.

Ansprechpartner/ Website

 

Wir beraten Unternehmen diverser Branchen, insbesondere Printmedien und Pressevertrieb, Telekommunikation, Versicherungen und Versandhandel, deren Tätigkeit durch den Aufbau, die Vermittlung und Pflege dauerhafter Kundenbeziehungen gekennzeichnet ist sowie Dienstleister dieser Unternehmen. Wer langfristig das Vertrauen seiner Kunden gewinnt, schafft werthaltige Vertragsbeziehungen, die gegenüber den Wettbewerbern zu verteidigen sind. Der Aufbau, die Erweiterung und die Pflege der Kundenbeziehungen berühren unterschiedliche Rechtsgebiete und verlangen spezialisiertes Wissen. Unsere Tätigkeit erfasst die verschiedenen Facetten des Vertriebs-, Wettbewerbs- und Markenrechts ebenso wie den Bereich E-Commerce, Internet und Datenschutz.

Wir etablieren und strukturieren effektive Vertriebssysteme, gestalten den kompletten Online-Auftritt eines Unternehmens, empfehlen geeignete Maßnahmen zum Schutz des Kundenbestandes und sonstiger Betriebsgeheimnisse, schaffen ertragreiche Cross-Selling-Modelle, helfen beim Aufbau eines erfolgreichen Customer-Relationship-Managements (CRM) und sind bei der Optimierung effizienter Forderungsmanagementsysteme behilflich. Dabei orientieren wir uns an einer kundenbezogenen, individualisierten und dialogischen Kommunikation.

Die ertragreiche Kundenbeziehung steht im Spannungsfeld wechselseitiger Interessen von Unternehmern, Vertriebspartnern und Verbrauchern. Wir helfen unseren Mandanten, die daraus entstehenden Konflikte durch sachgerechte Gestaltung und Beratung zu vermeiden. Unvermeidbare Konflikte lösen wir. Unsere Mandanten profitieren von unserem Wissen und unseren langjährigen Erfahrungen im Direktmarketing.

Die Verwirklichung von Bauvorhaben stellt stets einen komplexen und vielschichtigen Vorgang dar. Die rechtlichen Beziehungen der am Bau Beteiligten wie Bauherr, Projektsteuerer, Architekt, Fachplaner, Unternehmer u. a. bedürfen einer sorgfältigen Regelung. Die Fälligkeit von Leistungen und Zahlungen, die Abnahme der erbrachten Bauleistungen, das Bestehen und die Verjährung von Mängelansprüchen – stets sind Sachverhalte rechtlich zu gestalten und zu beurteilen sowie Entscheidungen von rechtlicher Relevanz zu treffen.
Bei jedem größeren Bauvorhaben ergeben sich im Laufe des Baufortschritts Änderungen, häufig fallen zusätzliche Leistungen an. Stets taucht die Frage auf, ob sich daraus Vergütungsansprüche – üblicherweise als „Nachträge“ bezeichnet – ergeben.
Wenige Bauvorhaben werden in der vorgesehenen Bauzeit abgewickelt. Die Folge sind wechselseitige Ansprüche, Mehrvergütungsansprüche wegen verlängerter Bauzeit des Auftragnehmers, Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzuges usw. All dies bedarf einer rechtlichen Beurteilung und Regelung.

Wir verfügen über eine jahrzehntelange Erfahrung in diesem Bereich. Wir kooperieren mit Rechtsabteilungen verschiedener großer deutscher Bauunternehmen, auch im Bereich Technische Gebäudeanlagen (TGA), Technisches Gebäudemanagement (TGM) und Facility Management (FM).
Wir beraten punktuell in einzelnen Rechtsfragen, betreuen aber auch komplette Bauvorhaben. Wir sind sowohl in gerichtlichen Auseinandersetzungen wie auch in Konfliktlösungsverfahren wie Schlichtungs-, Mediations- und schiedsgerichtlichen Verfahren tätig. Wir bemühen uns im Interesse unserer Mandanten um Prozessvermeidung. Rechtsanwalt Engellandt ist in die Liste der Schlichter und Schiedsrichter der Arbeitsgemeinschaft für privates Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) eingetragen.

Ihre Ansprechpartner

An diesen Projekten waren bzw. sind wir gestaltend oder beratend beteiligt

  • PUMA PLAZA, PUMA-Konzernzentrale, Herzogenaurach
  • ALEXA-Einkaufs- und Freizeitcenter, Berlin
  • ARD Hauptstadtstudio, Berlin
  • Bundespräsidialamt, Berlin
  • Neue Messe, III. BA, Berlin
  • INFRA-Hafen-Hotel, Düsseldorf
  • Hochhaus Gallileo, Frankfurt am Main
  • Neue Messe, Karlsruhe
  • Mercedes-Benz-Centrum, Stuttgart
  • Hegau-Tower, Singen
  • Hotel Rocco Forte Villa Kennedy, Frankfurt am Main
  • Hessischer Rundfunk, Frankfurt am Main
  • Deutsche Flugsicherung, Langen
  • Frankfurter Welle, Frankfurt am Main
  • Convention Center, Bad Gögging
  • AOK Klinik, Baden-Baden

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